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   BVerwG, 21.08.1975 - VII B 107.74   

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https://dejure.org/1975,2070
BVerwG, 21.08.1975 - VII B 107.74 (https://dejure.org/1975,2070)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1975 - VII B 107.74 (https://dejure.org/1975,2070)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1975 - VII B 107.74 (https://dejure.org/1975,2070)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Zulassung zum Studium im Fachbereich Sozialarbeit - Grundsätze vom Vorbehalt des Gesetzes und von der Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns im Bereich des Landesrechts - Gültigkeit der Nichthessenverordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1975 - VII B 107.74
    Die vom Bundesverfassungsgericht noch offengelassene Frage (vgl. BVerfGE 33, 303 [337] = DÖV 1972, 606 [608]), ob die rechtsstaatlichen Grundsätze vom Vorbehalt des Gesetzes und von der Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns auch für die Leistungsverwaltung gelten, ist in dem vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden, da die streitige Regelung in der Nichthessenverordnung im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG einen grundrechtsrelevanten Bereich berührt; hier gelten die Verfassungsgrundsätze nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG VII C 14.73 -) jedenfalls.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1975 - VII B 107.74
    Die vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entwickelten Auslegungskriterien (vgl. BVerfGE 8, 274 [307]; 36, 224 [228]) können nicht ohne weiteres in andere - landesverfassungsrechtliche - Zusammenhänge übernommen werden; zudem hat das Berufungsgericht wie das Bundesverfassungsgericht auch den Zweck der gesetzlichen Regelung, hier des Fachhochschulgesetzes, berücksichtigt.
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1975 - VII B 107.74
    Diese Auffassung des Berufungsgerichts steht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang (vgl. BVerfGE 34, 52 [58 ff.] mit weiteren Nachweisen).
  • StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548

    Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1975 - VII B 107.74
    Es hat die Anforderungen, die an eine Ermächtigungsvorschrift zu stellen sind, im Anschluß an die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen (vgl. Urteil vom 15. Juli 1970 - P. St. 548/563 - [StAnz. 34/1970 S. 1669, 1679]) aus Art. 107 und 118 der Verfassung des Landes Hessen hergeleitet.
  • BVerwG, 11.06.1975 - VII C 14.73

    Fachschulrecht in Hessen; Nachträgliche Graduierung zum "Ingenieur (grad)."

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1975 - VII B 107.74
    Die vom Bundesverfassungsgericht noch offengelassene Frage (vgl. BVerfGE 33, 303 [337] = DÖV 1972, 606 [608]), ob die rechtsstaatlichen Grundsätze vom Vorbehalt des Gesetzes und von der Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns auch für die Leistungsverwaltung gelten, ist in dem vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden, da die streitige Regelung in der Nichthessenverordnung im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG einen grundrechtsrelevanten Bereich berührt; hier gelten die Verfassungsgrundsätze nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG VII C 14.73 -) jedenfalls.
  • BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 16/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 KaffeeStG

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1975 - VII B 107.74
    Die vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entwickelten Auslegungskriterien (vgl. BVerfGE 8, 274 [307]; 36, 224 [228]) können nicht ohne weiteres in andere - landesverfassungsrechtliche - Zusammenhänge übernommen werden; zudem hat das Berufungsgericht wie das Bundesverfassungsgericht auch den Zweck der gesetzlichen Regelung, hier des Fachhochschulgesetzes, berücksichtigt.
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